Bei dem Start deines eigenen Unternehmens kommen meistens viele finanzielle Aspekte auf dich zu und nicht selten fragt man sich, wie man das alles selbst bewältigen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Gründerzuschuss in NRW zu bekommen, welcher dir den Start für die Umsetzung deines Traumes ermöglicht.
Gründerstipendium.NRW
Mit dem Förderprogramm Gründerstipendium.NRW hast du die Chance, deine innovative Idee in die Tat umzusetzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovationen, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert für maximal ein Jahr jede Existenzgründung mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von bis zu 1.000 Euro je Gründer/in (im Rahmen eines Teams können max. 3 Gründer/innen gefördert werden). Der maximale Förderbetrag beträgt 12.000 Euro je Gründer/in und 36.000€ je Team. Zusätzlich bietet sich dir die Gelegenheit, dich im Gründernetzwerk mit anderen Gründer und Gründerinnen auszutauschen und durch Coachings weiterzuentwickeln, sodass dir der Start in dein neues Leben als Unternehmer/in erleichtert wird.
Gefördert werden innovative Gründervorhaben, ganz gleich ob Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Die Idee muss neu bzw. im Vergleich zum jetzigen Standard besser sein und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden. Dienstleistungen müssen einen erhöhten Mehrwert für den Kunden und Alleinstellungsmerkmale in der Region aufweisen.
Du hast bereits deine innovative Idee umgesetzt und ein eigenes Unternehmen gegründet? Der Zuschuss gilt ebenso für Kleinst- oder Kleinunternehmen, die in den zurückliegenden 12 Monaten gegründet wurden.
Bitte beachte, dass Gründer und Gründerinnen ausgeschlossen sind, die verschiedene Gründervorhaben umsetzen sowie die zeitgleiche Kombination mit anderen Stipendien/Förderprogrammen oder eine zeitgleiche Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Hauptberuf.
Anträge können bis zum 30.09.2023 gestellt und bis zum 31.12.2023 bewilligt werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2024.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Gründerstipendium.NRW findest Du hier.
EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ist eine weitere Möglichkeit ein Gründerzuschuss in NRW vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu bekommen. Sie fördern gründungsinteressierte Studierende, Absolventen/innen sowie Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden bedeutende zukunftsweisende Gründervorhaben, unter anderem wie die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem strukturierten Businessplan, die Entwicklung markfähiger Produkte/Dienstleistungen oder die gezielte Vorbereitung der Gründung. Zusätzlich werden Beratungen für die Gründer/innen durch ein gründerunterstützendes Netzwerk gefördert.
Der Umfang des Zuschusses kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben betragen. Die Förderhöhe von personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen beträgt 1.000 Euro für Studierende, 2.000 Euro für technische Mitarbeiter/innen, 2.500 Euro für Absolventen/innen und 3.000 Euro im Monat für promovierte Gründer/innen. Zusätzliche Zuschüsse wie Kinderzuschlag, Sachausgaben und Gründungsberatung sind ebenfalls möglich. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Anträge können bis zum 31. Juli 2022 gestellt werden und die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2023.
Weitere Informationen zum Zuschuss EXIST-Gründerstipendium findest Du hier.
NRW.BANK.Gründungskredit
Das Land NRW stellt Darlehen/Bürgschaften/Garantien für Existenzgründer/innen, gewerbliche Unternehmen und freie Berufe bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme zur Verfügung.
Gefördert werden Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Darunter fallen unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen, der Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, die Übernahme eines mittelständigen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Personen und die Aufstockung einer eingegangenen tätigen Beteiligung. Der Höchstbetrag des Ratendarlehens beträgt 10 Millionen Euro und kann bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel umfangen.
Der Antrag und eventuelle Bürgschaft sind bei einem Kreditinstitut deiner Wahl zu stellen. Das Vorliegen der KMU-Eigenschaft ist gegenüber der Hausbank auf Formularen (siehe Link) nachzuweisen.
Weitere Informationen zum NRW.BANK.Gründungskredit findest Du hier.
Bewirb dich jetzt für einen Gründerzuschuss in NRW und setz deine innovative Idee in die Tat um!